Am 14. November hat das Verfassungsgericht in der Sache Kp 1/18 die Änderungen im Gesetz über das Sozialversicherungssystem für verfassungswidrig erklärt. Gemäß der Novellierung soll die Beitragsbemessungsgrenze (30-Fache der durchschnittlichen Vergütung) aufgehoben werden.
Die Prüfung hat der Staatspräsident beantragt, indem er die Verletzung des Art. 2 (Rechtsstaatsprinzip) und Art. 7 (Gesetzlichkeitsprinzip) vorgeworfen hat.
Das Verfassungsgericht ist nicht einheitlich, bei 3 separaten Ansichten, zum Schluss gekommen, dass es zur Verfassungsverletzung (Art. 7) wegen der Unrichtigkeiten im Gesetzgebungsverfahren während der Stimmabgabe im Senat gekommen ist.
In Folge dieses Urteils wird die verabschiedete Änderung nicht in Kraft treten. Dies schließt aber eine erneute Verabschiedung des Gesetzes in der Zukunft nicht aus, es soll dann jedoch das Gesetzlichkeitsprinzip im Gesetzgebungsverfahren eingehalten werden.