Aktuelles

Der Vergleich im Wert von 650.000 PLN

Der Vergleich im Wert von 650.000 PLN

Die Sozietät Babiaczyk, Skrocki und schloss im Namen ihres Mandanten – einer großen Produktionsgesellschaft – einen Vergleich in einem Gerichtsstreit…

Durchführung eines bahnbrechenden Verfahrens der Downstream-Merger.

Durchführung eines bahnbrechenden Verfahrens der Downstream-Merger.

Auf der Grundlage der mit Wirkung vom 1. März 2020 geänderten Bestimmung des Art. 515 des Handelsgesellschaftengesetzbuches und Personengesellschaften haben…

Streit um 250.000 PLN Vergütung für Managerdienste im Aktienverkauf

Streit um 250.000 PLN Vergütung für Managerdienste im Aktienverkauf

Die Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy vertritt Manager in einem Rechtsstreit mit einem an der Warschauer Börse notierten Unternehmen über…

Wir haben in einem Streitfall von über 500.000 PLN eine günstige Einigung erzielt

Wir haben in einem Streitfall von über 500.000 PLN eine günstige Einigung erzielt

Die Rechtsanwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy schloss zu den für den Mandanten angewandten Bedingungen einen Vergleich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung…

Wir verfolgen Ansprüche in Höhe von über 25 Millionen EUR

Wir verfolgen Ansprüche in Höhe von über 25 Millionen EUR

Die Rechtsanwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy, die den Generalunternehmer für eine Reihe von gewerblichen Anlagen für einen Investor, der einer…

Durchführung eines bahnbrechenden ‚Downstream Merger‘-Verfahrens.

Durchführung eines bahnbrechenden ‚Downstream Merger‘-Verfahrens.

Auf der Grundlage der geänderten Bestimmung des Artikels 515 des Handelsgesellschaftengesetzbuch mit Wirkung vom 1. März 2020 haben die Rechtsanwälte…