Aktuelles

Verkauf des Einkaufszentrums Europa Centralna

Verkauf des Einkaufszentrums Europa Centralna

Am 29. März 2023 wurde beim Notar in Warschau mit Unterstützung des Immobilienrechtsteams der Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki und Partner eine notarielle Urkunde über den Vertrag zum Verkauf des Einkaufszentrums Europa Centralna unterzeichnet.

Entwicklung der Compliance-Dienstleistungen der Kanzlei

Entwicklung der Compliance-Dienstleistungen der Kanzlei

Als Reaktion auf die wachsenden Bedürfnisse und Erwartungen der Mandanten der Kanzlei, die in einem zunehmend instabilen und unvorhersehbaren rechtlichen Umfeld tätig sind, entwickelt die Kanzlei Babiaczyk, Skrocki und Partner sp. k. das Angebot an Dienstleistungen im Bereich der Compliance durch die Durchführung umfassender Audits von Unternehmen im Bereich des breit verstandenen Umweltrechts.

Klage gegen Staatsforsten

Klage gegen Staatsforsten

Die Anwälte der Prozessabteilung von Babiaczyk, Skrocki und Partner  sp. k. vertreten die Mandanten der Kanzlei – eine Produktionsgesellschaft, die zu einem internationalen Konzern gehört – in einem Rechtsstreit mit den Staatsforsten vor dem Hintergrund der Abwicklung von Bankgarantien. Der Wert der Forderungen beträgt 1.000.000 PLN.

Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs vom Januar zum Rechtsbehelfsverfahren

Beschlüsse des Obersten Gerichtshofs vom Januar zum Rechtsbehelfsverfahren

Im Januar 2023. Der Oberste Gerichtshof hat zwei wichtige Beschlüsse gefasst, die aus verfahrensrechtlicher Sicht für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen von Bedeutung sind.

Positives Urteil im Streit um die Baugenehmigung

Positives Urteil im Streit um die Baugenehmigung

Am 12. Januar 2023 hat das Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Poznań  die von den Anwälten der Kanzlei vorgebrachten Argumente in vollem Umfang anerkannt und die Klage einer Wohnungsbaugenossenschaft gegen die Baugenehmigung des Mandanten der Kanzlei abgewiesen.

Urteil des Obersten Gerichtshofs über die Haftung von Geschäftsführer einer GmbH

Urteil des Obersten Gerichtshofs über die Haftung von Geschäftsführer einer GmbH

Am 13. Dezember 2022 hat der Oberste Gerichtshof – Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten – in der Rechtssache Nr. I NSNc 433/21 ein Urteil erlassen, mit dem die außerordentliche Beschwerde des Generalstaatsanwalts gegen das Urteil abgewiesen wurde, mit dem die Klage eines Arbeitnehmers gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung teilweise abgewiesen wurde, der zuvor ein Urteil erwirkt hatte, mit dem ihm von der Gesellschaft eine Vergütung für seine Arbeit zugesprochen wurde, das er jedoch aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft nicht vollstrecken konnte.