Am 14. Juli 2022 der Ministerrat hat dem Sejm einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über Investitionen in Windkraftanlagen und einiger anderer Gesetze vorgelegt. Der Entwurf steht im Zusammenhang mit der derzeitigen so genannten „10h-Regel“, die in der Praxis die Errichtung neuer Windkraftanlagen in Polen fast vollständig verhindert.
Im August haben die Anwälte von Babiaczyk, Skrocki & Partner, die einen der Mandanten der Kanzlei – ein auf den Bau von Lager- und Industrieanlagen spezialisiertes Unternehmen aus der Baubranche – vertreten haben, erfolgreich die Verhandlungen über einen Bauvertrag abgeschlossen, der im Modus „Design and Build“ ausgeführt wurde und eine Anlage umfasst, deren Wert einschließlich der installierten Technologie 100 Millionen Euro übersteigt.
Im August wurde ein Verwaltungsverfahren über eine Genehmigung für den Umbau eines Stromnetzes abgeschlossen, bei dem die Kanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy einen ihrer Mandanten – ein Unternehmen, das zahlreiche Entwicklungsprojekte in ganz Polen durchführt – vertreten hat.
Vom 9. bis 11. Juni hatten wir das Privileg, die jährliche Konferenz der internationalen Anwaltsvereinigung PANGEA NET zu organisieren und über 70 Gäste aus 20 verschiedenen Ländern zu empfangen. Es war das erste stationäre Treffen der Vertreter der angeschlossenen Kanzleien seit über 2 Jahren.
Am 29. April 2022 beantwortete der Oberste Gerichtshof in einem Fall unter III CZP 81/22 die Rechtsfrage, ob die bloße Einführung eines Gebietes mit eingeschränkter Nutzung wegen der Unmöglichkeit der Einhaltung von Umweltschutzstandards gegen Lärm im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Flughafens nach der Bestimmung des Art. 135 Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes als eine Beschränkung der Nutzung von Immobilien angesehen werden kann, die eine eigenständige und ausreichende Grundlage für einen Anspruch auf Entschädigung für eine Wertminderung von Immobilien darstellt, hat das Gericht entschieden, dass dies nicht der Fall ist und dass nur spezifische Gebote, Verbote und Empfehlungen, die sich an Eigentümer von Immobilien in dem Gebiet mit beschränkter Nutzung richten, als Beschränkung der Nutzung von Immobilien angesehen werden können.
Die Anwaltskanzlei Babiaczyk, Skrocki i Wspólnicy hat im Namen eines ihrer Mandanten beim Landgericht in Wrocław Klage gegen eine niederschlesische Wohnungsbaugenossenschaft erhoben, weil der Wert einer Gewerbeeinheit infolge rechtswidriger Handlungen und Fahrlässigkeit der Genossenschaft gesunken ist.